versdb 2024, 57
OGH 7 Ob 174/24z
Besteht zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger eine Betriebseinheit, so wird auch der durchschnittlich verständige VN den Anhänger als Teil der Betriebseinheit und somit des versicherten Fahrzeugs nach Art 8.2 AKHB verstehen, Schäden am Anhänger als Schäden des versicherten Fahrzeugs ansehen und somit als ausgeschlossen erkennen.