versdb 2025, 2
Lebensversicherung
7Ob156/24b
Klausel im Lebensversicherungsvertrag: „Der Versicherer selbst übernimmt keine Garantie für den Wert der Garantiefondsanteile zu einem bestimmten Stichtag für die Leistungsfähigkeit der Garantiefonds oder für die Solvenz der S*. Dieses Risiko trägt somit der Versicherungsnehmer.“ Diese Klausel ist weder benachteiligend noch intransparent.