Garantie

versdb 2025, 2

Lebensversicherung

7Ob156/24b

 

Klausel im Lebensversicherungsvertrag: „Der Versicherer selbst übernimmt keine Garantie für den Wert der Garantiefondsanteile zu einem bestimmten Stichtag für die Leistungsfähigkeit der Garantiefonds oder für die Solvenz der S*. Dieses Risiko trägt somit der Versicherungsnehmer.“ Diese Klausel ist weder benachteiligend noch intransparent.