Vermietung Elternhaus

versdb 2025, 22

Rechtsschutz

7Ob218/24w

 

In einem Fall, in dem der VN Einkünfte aus der Vermietung bloß seines Elternhauses erzielt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er im Zusammenhang mit der Vermietung unternehmerischen Einsatz entfaltet, ist diese Tätigkeit dem privaten Bereich zuzuordnen.