versdb 2025, 22
Rechtsschutz
7Ob218/24w
In einem Fall, in dem der VN Einkünfte aus der Vermietung bloß seines Elternhauses erzielt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er im Zusammenhang mit der Vermietung unternehmerischen Einsatz entfaltet, ist diese Tätigkeit dem privaten Bereich zuzuordnen.