Geringe Deckungsrückstellung aufgrund Abschlusskosten

versdb 2025, 25

Lebensversicherung

7Ob41/25t

 

 

 

Die Vereinbarungen rund um die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten aufgrund der deutlichen Hinweise im Versicherungsantrag, wonach gerade aufgrund der Abschlusskosten der Geldwert der Deckungsrückstellung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn deutlich unter der Summe der einbezahlten Beiträge liegen kann und eine Kündigung des Versicherungsvertrags in den ersten zehn Jahren daher in der Regel für den VN finanziell nachteilig ist, sind nicht gröblich benachteiligend für den VN.