versdb 2026, 25
KFZ Kasko
7Ob40/26x
Wenn ein Schaden nicht durch das unmittelbare Auftreffen von Spritzern auf dem Lack, sondern erst durch die danach stattgefundene chemische Reaktion entstanden ist, liegt keine unmittelbare mechanische Einwirkung vor und es liegt kein versicherter Kaskoschaden vor (Unfallbegriff nicht erfüllt).
