"Erhöhte Kraftanstrengung" in der Unfallversicherung

 

Einige Versicherer bieten Versicherungsschutz für bestimmte Verletzungen, die durch eine "erhöhte Kraftanstrengung" verursacht werden.

 

Die Grenze, ob eine erhöhte Kraftanstrengung vorliegt, ist nicht immer leicht zu ziehen. Ein Gericht in Deutschland hat vor kurzem entschieden, dass die Formulierung "erhöhte Kraftanstrengung" nicht intranspartent ist und somit der Klauselkontrolle standhält (LG Dortmund 2 O 259/16).

 

 

Beispiele für das Vorliegen einer erhöhten Kraftanstrengung sind:

 

– Verladen von Schweinen

– Abladen schwerer Kisten

– Muskelfaserriss beim Vorführen einer Kräftigungsübung

– Endspurt beim Kurzstreckenlauf

 

Beispiele für das Nichtvorliegen einer erhöhten Kraftanstrengung sind dagegen:

 

– Reinigen einer Windschutzscheibe

– Normales Tanzen mit Hüpfen und mit Drehungen

– Achillessehnenriss eines Tennisspielers von der Vorhand- in die Rückhandposition während der Drehung des linken Fußes

– Schrittkombination beim lateinamerikanischen Tanzen

 

Quelle: Maitz, AUVB Kommentar - Seite 66, Verlag Österreich (Kommentar erscheint Mitte Oktober)